Grundschule Sulz am Eck / Gültlingen

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Wichtig bei Krankheit

Kinder krank melden

Ist Ihr Kind erkrankt, sollten Sie bis spätestens 7.45 Uhr über den Schulmanager eine Krankmeldung einreichen. Bitte nennen Sie den Grund und eine ungefähre Angabe, wie lange Ihr Kind in etwa fehlen wird. 

Bitte sprechen Sie keine Entschuldigungen auf den Anrufbeantworter.

Meldepflichtige Krankheiten

Bei fieberhaften Erkrankungen sowie Durchfall / Erbrechen sollten die Kinder in jedem Fall zu Hause bleiben.

Sollte Ihr Kind an einer ansteckenden Krankheit im Sinne des Bundesseuchengesetzes wie z.B. Cholera, Diphterie, Hepatitis, Keuchhusten, Meningitis, Masern, Mumps, Rötel, Polio, Salmonellen, Scharlach, Tuberkulose, Typhus, Windpocken erkranken oder auch Läuse bekommen, benötigen wir Ihre sofortige Information, um ggfs. vorbeugende Maßnahmen einleiten zu können.

In jedem Fall dürfen sie Ihr Kind erst wieder zur Schule schicken, wenn eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des behandelnden Arztes vorliegt.

Informationen vom Gesundheitsamt Calw