Ist Ihr Kind erkrankt, sollten Sie unverzüglich vor Schulbeginn über Telefon die Schule verständigen. In beiden Schulgebäuden ist ein Anrufbeantworter geschaltet.
Bei der mündlichen Verständigung der Schule ist binnen dreier Tage eine schriftliche Mitteilung nachzureichen.
Bei fieberhaften Erkrankungen sowie Durchfall / Erbrechen sollten die Kinder in jedem Fall zu Hause bleiben.
Sollte Ihr Kind an einer ansteckenden Krankheit im Sinne des Bundesseuchengesetzes wie z.B. Cholera, Diphterie, Hepatitis, Keuchhusten, Meningitis, Masern, Mumps, Rötel, Polio, Salmonellen, Scharlach, Tuberkulose, Typhus, Windpocken erkranken oder auch Läuse bekommen, benötigen wir Ihre sofortige Information, um ggfs. vorbeugende Maßnahmen einleiten zu können.
In jedem Fall dürfen sie Ihr Kind erst wieder zur Schule schicken, wenn eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des behandelnden Arztes vorliegt.